Reglement Dolomites Saslong Half Marathon
Erfahren Sie hier alle Bestimmungen rund um den Dolomites SASLONG Half Marathon, wie etwa die Anmelde- und Teilnahmebedingungen, Verpflegung, Haftung oder Naturschutz
Organisator
ASV Gherdeina Runners
Trebingerstr. 15, I-39047 St. Ulrich
www.saslong.run, info@saslong.run
Teilnahmebedingungen und gesundheitliche Voraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind alle in- und ausländischen Athleten, welche am Tag des Rennens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine entsprechende Vorbereitung, Trittsicherheit im alpinen Gelände und eine einwandfreie physische und psychische Verfassung sind für die Teilnahme am Rennen unabdingbar. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung an dieser Veranstaltung teil.
Alle italienischen Teilnehmer müssen im Besitz eines von einem anerkannten Sportarzt ausgestellten sportärztlichen Zeugnisses für Leichtathletik sein, welches am Tag des Wettkampfes gültig ist. Das sportärztliche Zeugnis kann entweder auf ENDU über das Portal DataHealth raufgeladen werden oder per an saslong@evodata.it übermittelt werden. Alle italienischen Athleten müssen zudem im Besitz eines gültigen UISP- oder FIDAL-Ausweises oder einer RUNCARD (auch Runcard Trail und Mountain Run) sein.
Ausländische Teilnehmer, welche einem von der World Athletics (WA) anerkannten Leichtathletikverband angehören, müssen dies mittels entsprechender Erklärung ihres Verbandes belegen. Der Nachweis der Verbandszugehörigkeit muss per E-Mail an saslong@evodata.it gesendet werden.
Ausländische Teilnehmer hingegen, die keinem von der World Athletics anerkannten Leichtathletikverband angehören, benötigen ein am Tag des Rennens gültiges Gesundheitszeugnis (es wird ausschließlich der zum Download bereitgestellte Vordruck „Medical Certificate - Competitive sport activity" fuer Teilnehmer aus dem Ausland anerkannt). Das „Medical Certificate - Gesundheitszeugnis fuer Teilnehmer aus dem Ausland“ kann entweder über das Anmeldesystem ENDU hochgeladen oder per mail an saslong@evodata.it übermittelt werden. Gesundheitszeugnisse, welche nicht dem Formular entsprechen, werden nicht anerkannt!
Die Anmeldung ist erst nach erfolgtem Zahlungseingang der Anmeldegebühr und bei Vorhandensein und Gültigkeit aller notwendigen Dokumente gültig. Im gegenteiligen Fall wird der Athlet nicht zum Start zugelassen!
Strecke
Die Strecke sieht die Umrundung des Langkofel-Massivs mit Start und Ziel am Monte Pana/St. Christina vor. Es sind ca. 21 km und ca. 900 Hm zu überwinden. Der vorgegebene Streckenverlauf ist strikt einzuhalten. Anweisungen der Streckenposten und der Rennärzte sind rigoros zu befolgen. Ein Nichtbefolgen führt zur Disqualifikation ohne Rückerstattungsanspruch der Nenngebühr. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei schlechter Witterung oder gefährlichen Verhältnissen, die Strecke zu ändern, zu verkürzen oder auf eine Alternativstrecke auszuweichen, das Rennen abzubrechen oder ganz abzusagen. In diesem Fall ist keine Rückerstattung der Nenngebühr vorgesehen.
Hier finden Sie den Sicherheits- & Sanitärplan im PDF-Format.
Zeitlimit
Das Zeitlimit ist mit 4 Stunden angesetzt, wobei der Kontrollpunkt am Sellajoch spätestens 2 Stunden und jener an der Plattkofel-Hütte spätestens 2 Stunden 45 Minuten nach Start des Rennens erreicht werden muss. Läufer, welche den Kontrollpunkt bzw. das Ziel nicht innerhalb der vorgesehenen Zeit erreichen, werden nicht mehr klassiert und können keine Dienstleistungen mehr in Anspruch nehmen (Verpflegung, Sanität, Streckenposten, Zeitmessung, Rangliste, Medaille, usw.). Die Startnummern der betroffenen LäuferInnen, welche trotzdem weiterlaufen wollen, werden entsprechend markiert und entbinden die Organisation jeglicher Verantwortung.
Die Zeitmessung erfolgt elektronisch mittels Chip, welcher kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Der Chip muss nach dem Wettkampf an die Veranstalter zurückgegeben werden. Wird er nicht zurückgegeben, wird eine Gebühr in der Höhe von Euro 25,00 vom Teilnehmer verlangt.
Ausrüstung
Der Veranstalter weist darauf hin, dass der Dolomites Saslong Half Marathon durch alpines Gelände führt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Witterung im Gebirge rasch ändern kann. Trail-Schuhe und den am Tag des Rennens vorherrschenden Bedingungen angepasste Kleidung sind absolut empfehlenswert. Es ist erlaubt Stöcke zu verwenden. Der Veranstalter behält sich außerdem das Recht vor, bei entsprechenden Verhältnissen, die Teilnehmer zur Benutzung von Trail-Schuhen zu verpflichten. Das Nichteinhalten dieser Verpflichtung führt zum Rennausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.
Anmeldung und Nenngebühr
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online in Zusammenarbeit mit ENDU - siehe Menüpunkt "Anmeldung".
Die Teilnehmeranzahl ist auf 600 Athleten limitiert.
Nenngebühr
Euro 50,00 bis 31.12.2024
Euro 60,00 vom 01.01. bis 31.03.2025
Euro 70,00 vom 01.04. bis 31.05.2025
Euro 80,00 ab 01.06.2025
Die Nenngebühr beinhaltet neben der Berechtigung zur Teilnahme am Rennen folgende Leistungen
- reichhaltiges Startpaket
- "Finisher-Medaille"
- 1 Getränk und 1 Speise im Zielbereich
- Die Nutzung der Versorgungsstellen
- kostenlose Parkmöglichkeit
- Duschmöglichkeit im Zielbereich
Zahlungseingang der Teilnahmegebühr innerhalb von 3 Tagen im Falle von Kreditkarte (oder anderer Sofortzahlungssysteme) oder innerhalb von 5 Tagen ab Anmeldung im Falle von Banküberweisung. Für Anmeldungen nach 16.05.2025 innerhalb 2 Tagen). Sollte innerhalb der Zahlungsfrist kein Zahlungseingang erfolgen, so kann die Anmeldung durch den Veranstalter bzw. ENDU annulliert werden.
Für Athleten, welche der FIDAL, der UISP oder einem ausländischen von der IAAF anerkannten Verein angehören ist zudem die Nummer des Mitgliedsausweises anzugeben. Die Online-Anmeldung schließt am Mittwoch, 4. Juni 2025 um 12 Uhr.
Nachmeldungen: sofern die maximale Teilnehmeranzahl von 600 noch nicht erreicht sein sollte, sind Nachmeldungen direkt im Renn-Büro bis zu einer Stunde vor Start des Rennens möglich.
Versicherung und Haftung
Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer das Reglement der Veranstaltung und erklärt, dass er auf eigene Verantwortung am Rennen teilnimmt. Er erklärt weiters, dass er über die notwendigen physischen und psychischen Voraussetzungen zur Bewältigung des Dolomites Saslong Half Marathons verfügt und ausreichend dafür trainiert hat. Auch erklärt der Teilnehmer eine eigene Haftpflichtversicherung zu haben.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle und Schäden. Für eine ausreichende Unfallversicherung muss jeder Läufer selbst aufkommen. Der Veranstalter ist für seine Tätigkeit haftpflichtversichert.
Der Veranstalter kann für keinerlei Verlust, Verletzung und Schäden an irgendeiner Person oder Sache, welcher Ursache auch immer, verantwortlich gemacht werden. Jeder Teilnehmer erkennt auch den Haftungsausschluss der Sponsoren, der Anrainer-Gemeinden und der Besitzer privater Wege für Schäden jeder Art, welche durch die Teilnahme am Rennen entsehen können. Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände wird nicht übernommen.
Gerichtsstand ist Bozen.
Rückerstattung der Nenngebühr
Die bezahlte Nenngebühr wird grundsätzlich nicht rückerstattet oder auf eine andere Ausgabe des Rennens übertragen, auch nicht im Falle einer Absage des Dolomites Saslong Half Marathons aufgrund höherer Gewalt. Die Startnummer kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von Euro 15.- an eine andere Person übertragen werden. Die Übertragung der Startnummer ist bis Mittwoch, 05.06.2024, 12 Uhr möglich. Zu diesem Zweck muss eine E-Mail an saslong@evodata.it gesendet werden, in der Folge erhaltet Ihr einen Link, über welchen Ihr die Bearbeitungsgebühr bezahlen könnt.
Die Weitergabe der persönlichen Startnummer an eine andere Person ist nicht erlaubt.
Versorgungsstellen
- Tramans (ca. km 4) – Getränke
- Comici-Hütte (ca. km 5,5) – Getränke und kleine Speisen
- Hotel Passo Sella Resort (ca. km 8) – Getränke und kleine Speisen
- Friedrich August Hütte (ca. km 10) – Getränke
- Plattkofelhütte (ca. km 14,5) – Getränke und kleine Speisen
- Abzweigung Weg 30A (ca. km 18,5) – Getränke und kleine Speisen
- Zielbereich – Getränke und kleine Speisen
Kategorien und Preise
Es sind folgende Kategorien vorgesehen:
- F/M 20
- F/M 30
- F/M 40
- F/M 50
- F/M 60
- F/M 70 und älter
Mit attraktiven Sachpreisen werden prämiert:
- die ersten 10 der allgemeinen Klasse weiblich und männlich
- die ersten 3 Kategorienplätze (wenn nicht mindestens 3 Teilnehmer pro Kategorie das Ziel erreichen, werden die Kategorien zusammengelegt. Junioren fallen in die nächst höhere Kategorie, alle anderen in die jüngere).
- jener Teilnehmer, welcher der Mittelzeit am nächsten kommt
- der/die jüngste und der/die älteste Teilnehmer/in
- der Verein mit den meisten Teilnehmern
- Jeder Teilnehmer, welcher das Ziel erreicht, erhält eine "Finisher-Medaille".
Aufgabe/Abbruch
Bei Aufgabe durch den Athleten bzw. bei Abbruch des Rennens aus Sicherheitsgründen durch die Organisation ist jeder Teilnehmer verpflichtet, sich so schnellstmöglich beim nächsten Streckenposten zu melden und sich an dessen Anweisungen zu halten. In diesen Fällen besteht weder Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes noch auf dessen Übertragung auf das Folgejahr.
Disqualifikation
Unsportliches und unfaires Verhalten (Abkürzungen, Missachtungen der offiziellen Anweisungen und des Reglements, Doping, Falschangaben, Weitergabe der Startnummer …) wird mit Disqualifikation geahndet. Diesbezügliche Entscheidungen werden von der Rennleitung getroffen. Eventuelle Einwände müssen schriftlich bis spätestens 30 Min. nach Veröffentlichung der Ergebnislisten beim Veranstalter deponiert werden (Depot: 50.00€). Das Mitlaufen von Hunde ist nicht erlaubt.
Natur- und Umweltschutz
Der Dolomites Saslong Half Marathon führt durch Natur- und Landschaftsschutzgebiet. Den Veranstaltern liegt der Schutz der Natur und der Umwelt besonders am Herzen. Das Wegwerfen jeglichen Unrates außerhalb der Verpflegungszonen, wo entsprechende Müllbehälter zur Verfügung gestellt werden, ist strengstens verboten und wird mit Disqualifikation geahndet.
Streckenänderungen, Aussetzung, Verschiebung und/oder Stornierung der Veranstaltung
Die Organisation behält sich das Recht vor, unter Angabe der für die Erteilung der erforderlichen Genehmigungen für die ordnungsgemäße und sichere Durchführung der Veranstaltung zuständigen Behörden, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung das Datum der Veranstaltung, die Startzeit, die Rennstrecke, die Lage der Verpflegungspunkte usw. zu ändern.
Bei schlechten Wetterbedingungen und/oder aus Sicherheitsgründen behält sich die Organisation das Recht vor, die Veranstaltung nach alleinigem Ermessen des Rennleiters oder der zuständigen Behörden auszusetzen, zu verschieben oder dauerhaft abzusagen.
Die Aussetzung oder Absage des Rennens gibt keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. Siehe eigenen Punkt "Rückerstattung der Nenngebühr".
Verantwortungserklärung und Privacy-Bestimmungen
Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer das Reglement der Veranstaltung und erklärt, dass er auf eigene Verantwortung am Rennen teilnimmt. Er erklärt weiters, dass er am Tag des Rennens mindestens 18 Jahre alt ist, über die notwendigen physischen und psychischen Voraussetzungen zur Bewältigung des Dolomites SASLONG Half Marathons verfügt und ausreichend dafür trainiert hat. Er erklärt ausserdem, zu wissen, dass das Rennen bis auf Höhen von über 2000 Höhenmetern ausgetragen wird und gesundheitlich gefährlich sein könnte. Gleichzeitig genehmigt der Teilnehmer die Weitergabe seiner persönlichen Daten an Dritte für Verarbeitungszwecke im Sinne des Gesetzesdekretes Nr. 196, art. 13, 2003 und EU-Verordnung 2016/679 zum Schutz der persönlichen Daten und erteilt dem Veranstalter das Recht, individuelle Bilder und/oder Videos unentgeltlich und ohne Zeit- und Ortslimit zu veröffentlichen. Außerdem erlaube ich den Veranstalter meine Kontakte für Informationen zu verwenden. Der Veranstalter ist außerdem autorisiert, die Bilder/Videos an Dritte weiterzugeben.
Der Veranstalter kann für keinerlei Verlust, Verletzung und Schäden an irgendeiner Person oder Sache, welcher Ursache auch immer, verantwortlich gemacht werden und übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle und Schäden. Jeder Teilnehmer erkennt auch den Haftungsausschluss der Sponsoren, der Anrainer-Gemeinden und der Besitzer privater Wege für Schäden jeder Art, welche durch die Teilnahme am Rennen entstehen können. Für eine ausreichende Unfallversicherung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Der Teilnehmer erklärt zudem, halfpflichtversichert zu sein. Der Veranstalter ist für seine Tätigkeit haftpflichtversichert. Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände wird nicht übernommen. Gerichtsstand ist Bozen.